Bioenergie Sibbesse
GmbH & Co. KG
Mittelstr. 9, 31079 Sibbesse


 Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette
Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:
nachwachsende Rohstoffe
Maissilage

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess
(Vorgruben, Fermenter)
Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern,
Nachgär- und Lagerbehälter
Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport
und/ oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger
Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
Versorgung von externen Wärmeabnehmern

Nutzung der Wärme zur Getreide- und Holztrocknung.


Gebräuchliche Bezeichnungen

Gebräuchliche Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
Verwendeter Stoff: Biogas (endzündbares Gas) - Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Endzündbare Gase“, Mengenschwelle: 10.000 kg, Menge: 20.432 kg
Biogas besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid. Darüber hinaus sind meist auch Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Ammoniak enthalten.
Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchsloses, nicht brennbares Gas, es ist schwerer als Luft und kann sich am Boden ausbreiten. Methan ist ein farb- und geruchsloses, brennbares Gas, leichter als Luft. Durch seinen geringen Anteil von Schwefelwasserstoff und Ammoniak, kann man Biogas durch seinen unangenehmen Geruch nach „faulen Eiern“ bei einem Austritt gut wahrnehmen.
Gefahrenhinweise: H220 Entzündbares Gas, Kat. 1; H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.

15.716 m³ Biogas, dies entspricht (Angenommen Dichte
(bei 15 °C )1,307 kg/m³) 20.432 kg 

(Anhang I, Nr. 1.2.2, 12 BlmSchV "Entzündbare Gase" - Mengenschwelle: 10.000 kg)




Allgemeine Informationen

Die betroffene Bevölkerung wird gewarnt durch örtliche Sirene von Sibbesse, gegebenfalls großräumige Sperrung, den Weisungen der Polizei und Feuerwehr ist Folge zu leisten.

Informationen

Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.
Weiterführende Informationen sind beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim auf Anfrage erhältlich: Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim; Tel. 05121/163-0; E-Mail: Poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

Bestätigung, dass der Betrieb den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige §7 Absatz 1 vorgelgt wurde.

Die Genehmigung wurde vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt am 14.02.2014 erteilt.

Datum der Anzeige bei der Behörde 28.02.2018

Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.
Die Besichtigung nach § 17 Abs. 2 fand am 01.03.2019  durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim statt.
Weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen.
Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Ministerialblatt veröffentlicht. Für weitergehende Fragen diesbezüglich wenden Sie sich daher bitte an das v.g. Ministerium.

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