Gebräuchliche Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
Verwendeter Stoff: Biogas (endzündbares Gas) - Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Endzündbare Gase“, Mengenschwelle: 10.000 kg, Menge: 20.432 kg
Biogas besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid. Darüber hinaus sind meist auch Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Ammoniak enthalten.
Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchsloses, nicht brennbares Gas, es ist schwerer als Luft und kann sich am Boden ausbreiten. Methan ist ein farb- und geruchsloses, brennbares Gas, leichter als Luft. Durch seinen geringen Anteil von Schwefelwasserstoff und Ammoniak, kann man Biogas durch seinen unangenehmen Geruch nach „faulen Eiern“ bei einem Austritt gut wahrnehmen.
Gefahrenhinweise: H220 Entzündbares Gas, Kat. 1; H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.
15.716 m³ Biogas, dies entspricht (Angenommen Dichte
(bei 15 °C )1,307 kg/m³) 20.432 kg
(Anhang I, Nr. 1.2.2, 12 BlmSchV "Entzündbare Gase" - Mengenschwelle: 10.000 kg)
Allgemeine Informationen
Die betroffene Bevölkerung wird gewarnt durch örtliche Sirene von Sibbesse, gegebenfalls großräumige Sperrung, den Weisungen der Polizei und Feuerwehr ist Folge zu leisten.